Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Maklervertrag, §§ 652ff. BGB
Einseitig verpflichtender Vertrag
Einseitig verpflichtender Vertrag
21. August 2025
4,7 ★ (5.103 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A beauftragt neben anderen Maklern auch Maklerin M, ihr ein Haus zu suchen. M stimmt zu. Der Markt ist aber im Moment leer. Außerdem hat M keine Lust, A ein passendes Haus zu suchen. Darum bleibt M untätig. A fordert M auf, ihre Pflichten zu erledigen.
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