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Einseitig verpflichtender Vertrag
Sachverhalt
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Interessenkonflikt
A beauftragt Maklerin M, ihr ein Haus zu suchen. M stimmt zu. Zufällig will gerade Ms Ehemann E sein Haus verkaufen. M vermittelt A das Haus des E zu einem marktüblichen Preis.

„Anfechtung“ eines Maklervertrages als Widerrufserklärung
K meldet sich auf eine Anzeige des Portals Immoscout23. Weil das Objekt bereits verkauft ist, bietet Makler M ihm per E-Mail ein vergleichbares (online eingestelltes) Objekt an. In der Anzeige war M als Ansprechpartner bezeichnet und ein Hinweis auf eine Provision enthalten. K bittet M um einen Besichtigungstermin. Später kauft er das Objekt von V. Mit der Begründung, das Objekt sei mangelhaft, ficht K den Vertrag mit M wegen arglistiger Täuschung an.