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Akt der Legislative – Unterlassen 2
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Akt der Europäischen Union
Die B-AG produziert stark karzinogene Räucherstäbchen. Gestützt auf die neue EU-Verordnung untersagt die Behörde ihr die Produktion. Der Rechtsweg bleibt erfolglos. Die B-AG erhebt Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG).

Mehrere Akte öffentlicher Gewalt (objektive Beschwerdehäufung)
Student S versammelt sich mit Gleichgesinnten vor dem Rathaus der Stadt F, um gegen die im Rahmen der Corona-Pandemie bestehenden Versammlungsverbote zu demonstrieren. Unter Verweis auf das gegebene Infektionsrisiko löst die Polizei die Versammlung auf. Die von S dagegen erhobene Klage bleibt vor den Verwaltungsgerichten letztinstanzlich erfolglos. S sieht sich dadurch in seiner Versammlungsfreiheit beeinträchtigt und beschließt, gegen das letztinstanzliche Urteil Verfassungsbeschwerde zu erheben.