Akt der Legislative
19. Juli 2025
15 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Der Bundestag hebt § 218 StGB (Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs) ersatzlos auf. Die in der zwanzigsten Woche schwangere S sieht dadurch das Recht auf Leben ihres ungeborenen Kindes K gefährdet und erhebt in dessen Namen Verfassungsbeschwerde.
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