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Akt der Europäischen Union
einfach
schwer80 % lösen richtig
4. Juli 2026
7 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die B-AG produziert stark karzinogene Räucherstäbchen. Gestützt auf die neue EU-Verordnung untersagt die Behörde ihr die Produktion. Der Rechtsweg bleibt erfolglos. Die B-AG erhebt Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung ihrer Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG).
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