Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB
Rechtsnatur und Systematik
Rechtsnatur und Systematik
30. August 2025
4,8 ★ (3.163 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A zündet das Wohnhaus des B an. Dabei nimmt er fälschlicherweise an, B sei im Urlaub. B erleidet erhebliche Verbrennungen an seinen Beinen, die einen langwierigen Heilungsprozess (vier Monate) nach sich ziehen. Während dieser Zeit ist B arbeitsunfähig.
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