Rechtsnatur und Systematik

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A zündet das Wohnhaus des B an. Dabei nimmt er fälschlicherweise an, B sei im Urlaub. B erleidet erhebliche Verbrennungen an seinen Beinen, die einen langwierigen Heilungsprozess (vier Monate) nach sich ziehen. Während dieser Zeit ist B arbeitsunfähig.

Diesen Fall lösen 99,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Rechtsnatur und Systematik

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. A hat sich wegen besonderes schwerer Brandstiftung (§ 306b Abs. 1 StGB) strafbar gemacht, wenn er "durch" eine "Brandstiftung nach § 306 oder § 306a" eine "schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen" verursacht hat.

Genau, so ist das!

§ 306b Abs. 1 StGB ist eine Erfolgsqualifikation zu den §§ 306, 306a Abs. 1 und Abs. 2 StGB, d.h. eine Strafbarkeit nach §§ 306, 306a StGB muss vorliegen und dadurch muss die in § 306b Abs. 1 StGB beschriebene Folge ("schwere Gesundheitsschädigung" oder "Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen") verursacht worden sein. Der Vorsatz muss sich dabei nicht auf die in § 306b Abs. 1 StGB beschriebene Folge beziehen, vielmehr reicht Fahrlässigkeit aus (§ 18 StGB). Dies ergibt sich aus dem Gesetzeswortlaut ("verursacht").
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

Jurafuchs kostenlos testen


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

© Jurafuchs 2024