Leichtfertig hervorgerufene Notwehrprovokation

13. Mai 2023

11 Kommentare

4,7(15.786 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs Illustration: T provoziert O, der zunehmend wütender wird.
Tags
Klassisches Klausurproblem

T und O streiten sich. T springt herum und gibt Kampfgeräusche von sich, während er - von O unbemerkt - ein Messer zieht. Dabei nimmt er in Kauf, dass O dieses Verhalten provoziert. O fühlt sich herausgefordert, geht auf T zu und holt zum Schlag aus. T kann den Schlag nicht anders abwehren, als O mit dem Messer in den Bauch zu stechen. Er hätte aber ausweichen können.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen
Jurafuchs
Teste dein Wissen zu Rechtsprechung Strafrecht in 5min
Du hast Dich bereits bei Jurafuchs registriert? Hier einloggen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Jurafuchs Illustration: T informiert V von der sterbenden O.

Anforderungen an den Rücktritt von beendeten Versuch: Mitverursachen der Nichtvollendung - Jurafuchs

Diese Entscheidung des BGH beschäftigt sich mit den Anforderungen an einen Rücktritt vom beendeten Versuch. Dafür ist grds. das Ingangsetzen einer neuen Kausalkette nötig, welche für die Vollendung zumindest mitursächlich ist. Für dieses Ingangsetzen reicht auch aus, dass der Täter Dritte hinzuzieht. Andere Motive als die der Verhinderung der Tatvollendung stehen dem Rücktritt nicht entgegen. Ebenso schließt es einen strafbefreienden Rücktritt nicht aus, wenn der Täter mehr hätte tun können, um die Vollendung mit größerer Sicherheit zu verhindern.

Fall lesen

Jurafuchs Illustration: T und S stehen in einer Zuchtanlage und machen Fotos von den schlechten Haltebedingungen der Tiere.

Schutz des Tierwohls überwiegt Eigentumsrechts: Freispruch für Tierschutzaktivisten - Jurafuchs

Das OLG Naumburg hat die Freisprüche von drei Tierschutzaktivisten bestätigt, die auf Farmen gegangen waren, um schlechte Bedingungen zu filmen. Das Gericht entschied, dass ihr Handeln gerechtfertigt war. Die Aktivisten hatten einen Hinweis auf inakzeptable Bedingungen in einer Zuchtanlage erhalten, einschließlich Käfigen, die viel kleiner waren als gesetzlich vorgeschrieben. Da sie glaubten, dass eine Beschwerde allein keine Maßnahmen auslösen würde, betraten sie die Farmen, um die Bedingungen zu dokumentieren. Während die Staatsanwaltschaft sie wegen Hausfriedensbruchs angeklagt und Geldstrafen gefordert hatte, entschieden die unteren Gerichte, dass der Schutz des Tierwohls den Hausfrieden brach. Das OLG stimmte zu und stellte fest, dass die Behörden wahrscheinlich nicht anders handeln würden und dass der Tierschutz das Eigentumsrecht des Unternehmens überwog, da es für die Gefahr verantwortlich war.

Fall lesen

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen