Strafrecht
Examensrelevante Rechtsprechung SR
Entscheidungen von 2019
Leichtfertig hervorgerufene Notwehrprovokation
Leichtfertig hervorgerufene Notwehrprovokation
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T und O streiten sich. T springt herum und gibt Kampfgeräusche von sich, während er - von O unbemerkt - ein Messer zieht. Dabei nimmt er in Kauf, dass O dieses Verhalten provoziert. O fühlt sich herausgefordert, geht auf T zu und holt zum Schlag aus. T kann den Schlag nicht anders abwehren, als O mit dem Messer in den Bauch zu stechen. Er hätte aber ausweichen können.
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Einordnung des Falls
Wer ein Angriff durch ein sozialethisch zu missbilligendes Vorverhalten herausgefordert, um den Gegner unter dem Deckmantel einer Notwehrlage zu verletzen, handelt rechtsmissbräuchlich. Geschieht dies vorsätzlich, ist die Berufung auf Notwehr nicht möglich. Auch wenn der Angriff nur leichtfertig provoziert wurde, wird das Notwehrrecht eingeschränkt. Dies gelte aber nicht zeitlich unbegrenzt. So müsse auf eine sichere erfolgversprechende Handlung unter Umständen verzichtet werden und das Risiko hingenommen werden, auf ein Abwehrmittel zurückzugreifen, was weniger erfolgsversprechend scheint.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Stellt das Verhalten des T tatbestandlich eine gefährliche Körperverletzung (§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) dar?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Scheidet eine Strafbarkeit aus, wenn das Verhalten des T gerechtfertigt war?
Ja, in der Tat!
3. Scheidet Notwehr (§ 32 StGB) für T aus, weil die Messerverletzung schwerwiegender ist als die abgewehrte Verletzung durch den Schlag gewesen wäre?
Nein!
4. Ist das Notwehrrecht eingeschränkt, wenn T den Angriff durch sein Verhalten vorsätzlich provoziert hat?
Genau, so ist das!
5. Das Verhalten des T ist rechtswidrig. Fehlt die Gebotenheit seiner Notwehrhandlung?
Ja, in der Tat!
Prüfungsschema
Wie prüfst Du die Rechtfertigung wegen Notwehr (§ 32 StGB)?
- Notwehrlage
- Angriff
- Gegenwärtigkeit
- Rechtswidrigkeit
- Notwehrhandlung
- Erforderlichkeit
- Gebotenheit
- Subjektives Rechtfertigungselement ("Verteidigungswille")
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