Strafrecht
Examensrelevante Rechtsprechung SR
Allgemeiner Teil
Anforderungen an den Rücktritt von beendeten Versuch: Mitverursachen der Nichtvollendung
Anforderungen an den Rücktritt von beendeten Versuch: Mitverursachen der Nichtvollendung
22. Mai 2023
6 Kommentare
4,7 ★ (7.094 mal geöffnet in Jurafuchs)
Prüfungsschema
Wie prüfst Du den Rücktritt vom beendeten Versuch im Fall des § 24 Abs. 1 S. 2 StGB?
- Kein fehlgeschlagener Versuch
- Beendeter Versuch
- Keine Vollendung, ohne Zutun des Täters
- Rücktrittshandlung: Ernsthaftes Bemühen der Erfolgsabwendung (§ 24 Abs. 1 S. 2 StGB)
- Freiwilligkeit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T sticht mit Tötungsvorsatz auf seine Freundin O ein. O blutet stark. T flieht zu V und bittet ihn, zu O zu fahren und O zu helfen. Als V bei O ankommt, ist der Arzt schon da. Dieser bittet V, mit einer Blutprobe der O zur Klinik vorzufahren, damit dort die Not-OP vorbereitet werden kann. O überlebt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Diese Entscheidung des BGH beschäftigt sich mit den Anforderungen an einen Rücktritt vom beendeten Versuch. Dafür ist grds. das Ingangsetzen einer neuen Kausalkette nötig, welche für die Vollendung zumindest mitursächlich ist. Für dieses Ingangsetzen reicht auch aus, dass der Täter Dritte hinzuzieht. Andere Motive als die der Verhinderung der Tatvollendung, stehen dem Rücktritt nicht entgegen. Ebenso schließt es einen strafbefreienden Rücktritt nicht aus, wenn der Täter mehr hätte tun können, um die Vollendung mit größerer Sicherheit zu verhindern.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hat T sich wegen Totschlags (§ 212 StGB) strafbar gemacht?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist der Versuch des Totschlags strafbar?
Ja, in der Tat!
3. Hat T sich durch das Zustechen mit dem Messer zunächst eines versuchten Totschlags schuldig gemacht?
Ja!
4. Ist T durch das Aufgeben der weiteren Tatausführung vom Versuch zurückgetreten?
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Hat T die Vollendung der Tat verhindert. Ein Rücktritt liegt vor?
Ja, in der Tat!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!