Öffentliches Recht
Grundrechte
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)
Individuum (negative Glaubensfreiheit)
Individuum (negative Glaubensfreiheit)
4. April 2025
4 Kommentare
4,8 ★ (5.354 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der leicht demente Senior S bekommt immer aufdringlicheren Besuch der Zeugen Jehovas. Anfangs werben sie mit Flyern für ihren Glauben, neuerdings üben sie jedoch Zwang auf S aus, gemeinsam Gebete zu sprechen. Er lehnt dies ab.
Diesen Fall lösen 98,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Individuum (negative Glaubensfreiheit)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kann S sich als leicht dementer Senior auf die Glaubensfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG berufen?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. S möchte weder mit den Zeugen Jehovas beten, noch ihren Glauben annehmen. Ist er davor durch die Glaubensfreiheit geschützt?
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
TubaTheo
20.11.2023, 23:00:38
Grundsätzlich bietet die negative Glaubensfreiheit ja keinen Konfrontationsschutz. Kann man sich aber auf eine Art "Bedrängnisschutz" berufen? Denn wiederholtes, zwanghaftes bedrängen trotz Aufforderung, dies zu Unterlassen überschreitet für mich schon die bloße Konfrontation mit einem anderen Glauben. Oder muss man sich in diesem Zuge auf ein anderes Grundrecht berufen?
Leo Lee
26.11.2023, 11:01:33
Hallo TubaTheo, auf deine Frage gibt es noch keine „h.M.“. Jedoch kann man davon ausgehen, dass die „Konfrontation“ dort endet, wo man sich nicht mehr der Situation weichen kann (klassisches Beispiel ist die Schule). So gibt es in der Tat Vertreter, die auch ein Bedrängnisschutz als Teil der neg. Religionsfreiheit sehen, womit deine Aussage völlig vertretbar und mMn auch richtig ist (siehe etwa Berghahn 2017, S. 203 und Wiese 2011, S. 96) :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Robert
9.8.2024, 12:18:27
Wie immer ein schönes Bild zur Illustration. Aber die Zeitschrift der Zeugen Jehovas wird mit zwei „T“ geschrieben. 

Foxxy
12.8.2024, 17:02:16
Hallo Robert, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Foxxy, für das Jurafuchs-Team