Öffentliches Recht
Grundrechte
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)
Individuum (negative Glaubensfreiheit)
Individuum (negative Glaubensfreiheit)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der leicht demente Senior S bekommt immer aufdringlicheren Besuch der Zeugen Jehovas. Anfangs werben sie mit Flyern für ihren Glauben, neuerdings üben sie jedoch Zwang auf S aus, gemeinsam Gebete zu sprechen. Er lehnt dies ab.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Individuum (negative Glaubensfreiheit)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kann S sich als leicht dementer Senior auf die Glaubensfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG berufen?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. S möchte weder mit den Zeugen Jehovas beten, noch ihren Glauben annehmen. Ist er davor durch die Glaubensfreiheit geschützt?
Ja!
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