Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Dreieckserpressung - persönliches Näheverhältnis fehlt
Dreieckserpressung - persönliches Näheverhältnis fehlt
29. März 2025
7 Kommentare
4,8 ★ (5.231 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

A und B wollen in die Pizzeria des P einbrechen und vorhandenes Bargeld an sich nehmen. Sie trauen sich selbst jedoch nicht und wollen O überreden. Dieser weigert sich, bis die beiden ihm mit einem empfindlichen Übel drohen. O bricht ein und nimmt das Geld weg.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Dreieckserpressung - persönliches Näheverhältnis fehlt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt eine Dreieckserpressung gegenüber O und zu Lasten des P vor (§ 253 StGB).
Nein!
2. Es liegt aber ein Vermögensschaden bei O vor und damit eine Erpressung gegenüber und zulasten des O (§ 253 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Tobi0
24.1.2024, 09:06:25
Kann O aber nicht geschädigt sein, da er zumindest potentiell zivilrechtlichen Ansprüchen ausgesetzt ist?
david1234
19.3.2024, 11:02:56
Hast du dazu im Kommentar mal nachgeschaut ? Ich denke, dass das höchstens der Fall ist, wenn so ein Anspruch gerichtlich bestätigt ist.
Dogu
16.6.2024, 16:34:37
Insoweit liegt aber keine
Stoffgleichheitzwischen beabsichtiger Bereicherung und
Vermögensschadenvor.
Julian
3.2.2024, 09:49:36
Wo ist der Unterschied zu dem Beispiel, wo als
Vermögensschadender Besitz an dem fremden Kfz als vermögenswertes Gut galt? Hier wird ja der Besitz am fremden
Geldaufgegeben.

Nora Mommsen
4.2.2024, 16:06:27
Hallo Julian, danke für deine Frage. Man muss wohl annehmen, dass O hier nie gesicherten Gewahrsam an dem
Geldhatte. Zunächst hatte er gar keins und während der Tat war es nicht gesichert. Daher ist bei ihm auch kein
Vermögensschadenentstanden, da ihm das
Geldals Vermögen nie in irgendeiner Form zuzurechnen war. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Julian
5.2.2024, 09:16:20
Alles klar! Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. 😊
annsophie.mzkw
16.10.2024, 11:24:05
Eine Strafbarkeit zulasten P durch A und B läge aber wohl vor oder? Wenn ja, wonach? §§ 242, 244,
26 StGB? Und
§ 240 StGBgegenüber O müsste doch auch durchgehen oder?