Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Dreieckserpressung - persönliches Näheverhältnis fehlt
Dreieckserpressung - persönliches Näheverhältnis fehlt
19. Februar 2025
7 Kommentare
4,9 ★ (3.342 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

A und B wollen in die Pizzeria des P einbrechen und vorhandenes Bargeld an sich nehmen. Sie trauen sich selbst jedoch nicht und wollen O überreden. Dieser weigert sich, bis die beiden ihm mit einem empfindlichen Übel drohen. O bricht ein und nimmt das Geld weg.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Dreieckserpressung - persönliches Näheverhältnis fehlt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt eine Dreieckserpressung gegenüber O und zu Lasten des P vor (§ 253 StGB).
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es liegt aber ein Vermögensschaden bei O vor und damit eine Erpressung gegenüber und zulasten des O (§ 253 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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