Enklaventheorie | Privatwohnungen
26. August 2025
4 Kommentare
4,8 ★ (20.574 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

A ist bei B in dessen angemieteter Wohnung zu Gast. Als B kurz den Raum verlässt, beschließt A, dessen Notebook an sich zu nehmen. A steckt es in seinen mitgebrachten Jutebeutel. Einige Zeit später verabschiedet sich A und verlässt die Wohnung.
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