Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Diebstahl (§ 242 StGB)
Enklaventheorie | schwer transportierbare Gegenstände
Enklaventheorie | schwer transportierbare Gegenstände
27. August 2025
6 Kommentare
4,8 ★ (20.226 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T bricht am frühen Morgen in der Gärtnerei des O ein. Er verlädt einen Steingut-Topf in den Anhänger seines außerhalb des Gärtnereigeländes stehenden, abfahrbereiten Mofas und geht dann nochmal in die Gärtnerei, um nach weiterer Beute zu suchen. In diesem Moment kommt L vorbei, der das geöffnete Tor und den Topf auf dem Mofa-Anhänger sieht und einen Diebstahl vermutet. Er informiert die Polizei.
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