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Selbstverteidigungslage: "Rechtswidrigkeit des Angriffs"
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Selbstverteidigungshandlung: Rechtswidrigkeit des Angriffs bei Überschreiten der SR-Resolution
Das säbelrasselnde Land K beschießt seinen Nachbar N. Der UN-Sicherheitsrat ermächtigt eine Staatenkoalition, darunter D, zum Einsatz von Waffengewalt gegen K’s offensive Waffensysteme im Norden von K. D bombardiert K's Hauptstadt im Süden des Landes. K schießt D’s Bomber ab.
Sonderfall I: Selbstverteidigung gegen Angriffe nicht staatlicher Akteure?
Die Al-Akhdir-Terrororganisation verübt täglich Anschläge im Staat B, mit vielen Toten. B holt zum Gegenschlag aus und greift Ausbildungscamps von Al-Akhdir in Staat A an. Al-Akhdir kontrolliert zwar keine Gebiete in A, kann dort aber aufgrund instabiler Zustände unbehelligt agieren.