Selbstverteidigungslage: "Rechtswidrigkeit des Angriffs"
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Durch eine verbindliche Resolution des Sicherheitsrats zum Einsatz von Waffengewalt ermächtigt, fliegt eine Staatenkoalition Luftangriffe auf I. I nimmt die herannahenden Angreifer unter Beschuss.
Einordnung des Falls
Selbstverteidigungslage: "Rechtswidrigkeit des Angriffs"
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Luftangriffe stellen einen bewaffneten Angriff nach Art. 51 UN-Charta dar.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja!
2. Die Luftangriffe stellen einen gegenwärtigen bewaffneten Angriff nach Art. 51 UN-Charta dar.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Genau, so ist das!
3. Der gegenwärtige bewaffnete Angriff der Koalition auf I ist auch rechtswidrig. Der Beschuss der Angreifer durch I ist durch I's Selbstverteidigungsrecht nach Art. 51 UN-Charta gedeckt.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Nein, das trifft nicht zu!