Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Haftung bei Übertragung eines kaufmännischen Unternehmens
Eintritt in bestehendes Unternehmen eines Kaufmanns / Leistung an die entstandene Gesellschaft, § 28 Abs. 1 S. 2 HGB
Eintritt in bestehendes Unternehmen eines Kaufmanns / Leistung an die entstandene Gesellschaft, § 28 Abs. 1 S. 2 HGB
10. Februar 2025
12 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die A-GmbH gründet mit der B-GmbH die CleverTaxi GmbH & Co. KG. Die A-GmbH bringt ihr Taxi-Unternehmen ein, das von Grund auf modernisiert und umgestaltet werden soll. Die Forderungen der A-GmbH und B-GmbH wurden nicht an die GmbH & Co. KG abgetreten. Die A-GmbH hat gegen Gebrauchtwagenhändler S noch eine Kaufpreisforderung.
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Einordnung des Falls
Eintritt in bestehendes Unternehmen eines Kaufmanns / Leistung an die entstandene Gesellschaft, § 28 Abs. 1 S. 2 HGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei dem von der „A-GmbH“ betriebenen Taxi-Unternehmen handelt es sich um ein Handelsgeschäft (§ 28 Abs. 1 S. 1 HGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die A-GmbH und die B-GmbH haben eine Personenhandelsgesellschaft gegründet (§ 28 Abs.1 S. 1 HGB).
Ja!
3. die A-GmbH hat ihr Handelsgeschäft in die CleverTaxi GmbH & Co. KG eingebracht (§ 28 Abs. 1 S. 1 HGB).
Genau, so ist das!
4. Das Taxi-Unternehmen wird durch die CleverTaxi GmbH & Co. KG fortgeführt (§ 28 Abs. 1 S. 1 HGB).
Ja, in der Tat!
5. Die CleverTaxi GmbH & Co. KG hat einen Anspruch gegen S auf Zahlung des Kaufpreises.
Nein!
6. S kann schuldbefreiend an die CleverTaxi GmbH & Co. KG leisten (§ 362 Abs. 1 BGB i.V.m. § 28 Abs.1 S. 2 HGB).
Genau, so ist das!
7. S kann schuldbefreiend an die A-GmbH leisten (§ 362 Abs. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
jomolino
9.3.2022, 15:38:22
Könntet ihr ein aufbauschema zu den Voraussetzungen von 25 & 28 machen? Sowie eine Aufgabe, die noch darauf eingeht dass es auf die hypothetische Übertragbarkeit der Forderung ankommt, da die Fiktion nicht weitergehen kann als die tatsächliche
Abtretung?

Lukas_Mengestu
15.3.2022, 16:23:52
Danke für den Hinweis, nomamo. Das werden wir noch ergänzen. Beste Grüße, Lukas - für das
Jurafuchs-Team

Ranii
23.11.2022, 11:01:49


Johannes Nebe
2.8.2024, 14:27:21
@[Ranii](137616): Man könnte eher an eine Gesamtgläubigerschaft denken, denn wie in § 428 I 1 BGB ist der
Schuldner nur einmal zu leisten verpflichtet. Dass man von Gesamtgläubigerschaft nicht spricht und § 428 BGB nicht anführt, liegt daran, dass wegen des fehlenden Forderungsübergangs nicht "jeder die ganze Leistung fordern kann". So erkläre ich es mir jedenfalls.
Flohm
18.7.2023, 17:22:51
Wieso kann S an die CleverTaxi GmbH & Co. KG leisten, auch wenn kein Forderungsübergang vorliegt ?
Barbara Salesch
18.7.2023, 23:27:38
Das ergibt sich gerade aus § 28 I 2 HGB, es wird gegenüber dem
Schuldner fingiert, dass die Forderung auf die Gesellschaft übergegangen wäre, auch wenn sie das tatsächlich nicht ist

Charliefux
21.3.2024, 15:48:17
@[Flohm](210957) das ist eine
Schuldnerschutzvorschrift, kein gesetzlicher Forderungsübergang. Die GmbH & Co. KG darf die Leistung auch nicht behalten, sondern muss sich nach §
816 II BGBan die A-GmbH herausgeben. Geleistet werden darf hier, damit Erfüllung für den
Schuldner eintritt. Ansonsten müsste der
Schuldner doppelt zahlen und könnte die erste Zahlung nur nach 812ff. BGB zurückverlangen, dadurch würde er das Insolvenzrisiko der GmbH & Co. KG tragen.