Zivilrechtliche Nebengebiete

Handelsrecht

Haftung bei Übertragung eines kaufmännischen Unternehmens

Eintritt in bestehendes Unternehmen eines Kaufmanns / Leistung an die entstandene Gesellschaft, § 28 Abs. 1 S. 2 HGB

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Eintritt in bestehendes Unternehmen eines Kaufmanns / Leistung an die entstandene Gesellschaft, § 28 Abs. 1 S. 2 HGB

7. April 2026

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Die A-GmbH gründet mit der B-GmbH die CleverTaxi GmbH & Co. KG. Die A-GmbH bringt ihr Taxi-Unternehmen ein, das von Grund auf modernisiert und umgestaltet werden soll. Die Forderungen der A-GmbH und B-GmbH wurden nicht an die GmbH & Co. KG abgetreten. Die A-GmbH hat gegen Gebrauchtwagenhändler S noch eine Kaufpreisforderung.

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