Frühere Kenntnisnahme des später zugegangenen Widerrufs einer Willenserklärung – Wirksamkeit einer Willenserklärung


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Vermieter V ist von Montag bis Freitag auf Dienstreise. Am Dienstag wirft Postbote P eine Kündigung des Mieters M in Vs Briefkasten. Am Donnerstag wirft P eine Widerrufserklärung des M bei V ein. Nach seiner Rückkehr nimmt V den Widerruf vor der Kündigung zur Kenntnis.

Einordnung des Falls

Frühere Kenntnisnahme des später zugegangenen Widerrufs einer Willenserklärung – Wirksamkeit einer Willenserklärung

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Der Widerruf ist vor der Kündigung zugegangen. M hat die Kündigung wirksam widerrufen.

Nein, das ist nicht der Fall!

Geht dem Adressaten einer Willenserklärung vor oder gleichzeitig mit ihrem Zugang ein Widerruf zu, so wird die Willenserklärung nicht wirksam. Zugang (Phase 3) liegt bei verkörperten WE vor, wenn die Erklärung so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass er von ihr Kenntnis nehmen kann und wenn unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist. Die Kündigung ist am Dienstag durch Einwurf zugegangen. An diesem Tag war zu erwarten, dass V seinen Briefkasten leert. Der Widerruf ist erst Donnerstag zugegangen, d.h. nach Zugang der Kündigung. Die Kündigung ist wirksam geworden.

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