Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Ermessen und Verhältnismäßigkeit
Gerichtliche Überprüfbarkeit des Ermessens
Gerichtliche Überprüfbarkeit des Ermessens
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Ein Gesetz regelt, dass Bürgerinnen, die Geflüchteten eine Unterkunft stellen, eine Entschädigung zwischen 50 und 150 € pro Person im Monat bekommen können, wobei sich die Höhe vor allem nach den Energiekosten bemisst. Behörde B bewilligt A 50 € mit der Begründung, er habe bereits für eine Person in seiner Zweitwohnung 100 € erhalten.
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Einordnung des Falls
Gerichtliche Überprüfbarkeit des Ermessens
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Gesetz räumt der Behörde ein Auswahlermessen bezüglich der Höhe der Entschädigung ein.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hier liegt ein Ermessensfehler in Form der Ermessensüberschreitung vor.
Nein!
3. B hat hier an falsche Entscheidungskriterien angeknüpft. Es liegt ein Ermessensfehlgebrauch vor.
Genau, so ist das!
4. A möchte eine höhere Zahlung der B einklagen. Ermessensentscheidungen sind gerichtlich überprüfbar.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Daniel
8.7.2022, 11:11:13
Aus dem Fragetext geht nicht hervor, dass es sich um zwei verschiedene Wohnungen handelt. Daher bin ich nicht von einer sachfremden Erwägung ausgegangen, denn der Energieverbrauch pro Person dürfte grundsätzlich bei einer alleine lebenden Person höher sein, als bei Personen die sich einen Haushalt teilen.
Nora Mommsen
20.7.2022, 16:27:20
Hallo Daniel, die Aufgabe spricht von "Zweitwohnung". Inwiefern sollten wir die Formulierung noch deutlicher machen? Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Daniel
25.7.2022, 11:14:48
Man könnte noch genauer ausführen wer wo wohnt. Aber ich denke, letztlich habe ich nur unaufmerksam gelesen 🙈
MLena
12.8.2022, 11:50:55
Ich hätte auch was: ich finde es etwas widersprüchlich formuliert, dass die
Behördezwischen 50 und 150 EUR übernehmen KANN und damit dann nur das Auswahlermessen gemeint ist. Wenn da stehen würde, dass die
Behördezwischen 50 und 150 EUR übernimmt, würde man ja immer noch ein Auswahlermessen bejahen, dann hätte die
Behördeaber kein
Entschließungsermessen. So wie das formuliert ist, lese ich aber beide Ermessensarten heraus, sie kann etwas übernehmen oder auch nicht, und falls ja, dann zwischen 50 und 150 EUR
Nora Mommsen
16.8.2022, 18:41:32
Hallo MLena, wir schließen nicht aus, dass auch
Entschließungsermessenvorliegt. Dies haben wir aus didaktischen Gründen nicht noch extra abgefragt, um spezifisch den Umfang des Auswahlermessens zu üben. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
DeliktusMaximus
26.7.2022, 11:08:17
Welches Gesetz wird hier als Maßstab für Berechnung Entschädigung verwendet?
Nora Mommsen
16.8.2022, 18:42:07
Hallo DeliktusMaximus, in diesem Fall handelt es sich um ein fiktives Gesetz. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Jopies
22.2.2024, 20:23:36
Hallo, was mich immer verwirrt hat, was genau ist die AGL auf der Kläger per Verpflichtungsklage eine
ermessensfehlerfreie Entscheidungverlangen kann?
Timurso
23.2.2024, 10:08:05
Anspruchsgrundlage ist die jeweilige Norm, die das Ermessen normiert.