Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Eindringen in Privatsphäre des Arbeitnehmers
Eindringen in Privatsphäre des Arbeitnehmers
19. Februar 2025
4,7 ★ (5.290 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Arbeitnehmerin A, die häufig krankheitsbedingt fehlt, ist zuletzt wegen Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben. Ihr Chef C bezweifelt dies trotz Vorliegens einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und lässt A zur Überprüfung ihrer Arbeitsunfähigkeit von Privatdetektiv observieren. Dabei werden Videoaufnahmen erstellt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Eindringen in Privatsphäre des Arbeitnehmers
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht findet zwischen den Arbeitsvertragsparteien keinerlei Berücksichtigung, da es lediglich ein Abwehrrecht des Bürgers gegen den Staat ist.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Durch die Videoaufnahmen hat C in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der A eingegriffen.
Ja, in der Tat!
3. Aufgrund einer solch schweren Persönlichkeitsverletzung ist die Überwachung eines Arbeitnehmers durch einen Privatdetektiv stets rechtswidrig.
Nein!
4. Erfolgten die heimlichen Videoaufnahmen von A rechtswidrig?
Genau, so ist das!
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