Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
"Früchte des verbotenen Baumes"
"Früchte des verbotenen Baumes"
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Geschäftsleiter G des Großhandelsmarktes öffnet wegen Diebstahlsverdachts den verschlossenen Spind des Verkaufsmitarbeiters V. Bei der Durchsuchung werden entwendete Waren entdeckt. G kündigt dem V fristlos. Der bei Durchsuchung auch anwesende Mitarbeiter M soll im Kündigungsschutzprozess als Zeuge gehört werden.
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Einordnung des Falls
"Früchte des verbotenen Baumes"
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das heimliches Öffnen des Spinds des V war rechtswidrig.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es ist gesetzlich geregelt, ob Beweismittel, die unter Verletzung des geltenden Rechts beschafft worden sind, im Zivil- oder Arbeitsgerichtsprozess zugunsten der beweisbelasteten Partei verwertet werden dürfen.
Nein!
3. Rechtswidrig erlangte Beweismittel dürfen nie im Prozess verwertet werden.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Die prozessuale Unverwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweismittel führt stets auch zu einem Verwertungsverbot für die mittelbar durch das rechtswidrige Beweismittel gewonnenen Erkenntnisse.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Der bei der heimlichen Durchsuchung anwesende Mitarbeiter darf nach Auffassung des BAG im Kündigungsschutzprozess als Zeuge gehört werden.
Nein!
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