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Räumliche Beschränkung einer Versammlung wegen erwarteter Gewalt bei Gebäuderäumung rechtmäßig?
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
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Corona-Maßnahmen – Milderes Mittel statt Versammlungsverbot?
A meldet am 10.4. eine Versammlung für den 18.4. an. Dabei wollen 50 Personen gegen Corona-Beschränkungen demonstrieren. Die Behörde lehnt pauschal ab, da die Versammlung nach der BWCoronaVO verboten sei. A begehrt vor den Verwaltungsgerichten erfolglos eine Ausnahmegenehmigung.
Infrastruktur zur Verwirklichung des Versammlungszwecks
A veranstaltet in Stadt B einen Dauerprotest unter dem Motto „Die Klimakrise nicht verschlafen“. 30 Teilnehmende sollen zwei Wochen an einem zentralen Platz zelten und auf die Klimakrise aufmerksam machen. B untersagt den Aufbau von Zelten und ordnete die sofortige Vollziehung an.