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Folgen der unwirksamen Sicherungsabrede bei Hypothek (Rückforderung § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB)
Sachverhalt
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S nimmt bei Keramikliebhaber G einen Kredit auf. Als Sicherheit verpfändet S dem G eine Ming-Vase. Erst später realisiert S, dass der Darlehensvertrag eine Zinsrate von 35% vorsieht. G hat die Unerfahrenheit des S bezüglich Kreditverträgen bewusst ausgenutzt.