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Androhung von Folter („Fall Daschner“)
einfach
schwer
19. Juni 2026
16 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheG wird festgenommen, weil er den elfjährigen J entführt hat. Polizeipräsident D vermutet J in Lebensgefahr. Er will deshalb dringend den Aufenthaltsort des J ermitteln. D droht dem G mit Zufügung von Schmerzen, sollte G den Aufenthaltsort des J nicht preisgeben.
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