Einstiegsfall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K und V schließen einen formgerechten Grundstücks-Kaufvertrag. Als V Zahlung des Kaufpreises verlangt, möchte K durch eine Vormerkung seinen Eigentumsverschaffungsanspruch dinglich absichern. Die Absicherung erfolgt nicht. Danach verkauft V das Grundstück an X und lässt es ihm auf. X wird eingetragen. X will keinesfalls zurückübertragen.
Einordnung des Falls
Einstiegsfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K hatte ursprüngliche einen Anspruch auf Eigentumsverschaffung gegen V (§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB).
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Genau, so ist das!
2. V hat X wirksam das Eigentum am Grundstück übertragen.
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Ja, in der Tat!
3. K kann weiter Eigentumsverschaffung von V fordern.
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Nein!