Anwendbarkeit der §§ 985 ff. analog
15. August 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K erwirbt von V Eigentum an einem Hausgrundstück. V behält ein Wiederkaufsrecht für den Fall des Weiterverkaufes durch K. Der Anspruch wird durch eine Vormerkung gesichert. K veräußert das Hausgrundstück an G, was auch ins Grundbuch eingetragen wird. Daraufhin macht V von ihrem Wiederkaufsrecht Gebrauch und verlangt von K Rückauflassung. Obwohl G davon weiß, lässt er für €500 den intakten Gartenzaun grün streichen, wodurch dieser an Wert gewinnt.
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