Zivilrechtliche Nebengebiete
Internationales Privatrecht
Internationale Zuständigkeit (EuGVVO)
Erfolgsort bei Kapitalanlageschäden nach EuGVVO
Erfolgsort bei Kapitalanlageschäden nach EuGVVO
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Deutsche D klagt gegen den Angestellten A der ungarischen Vermögensgesellschaft V auf Schadensersatz. D hatte an ein in Ungarn geführtes Anlagekonto der V Geld überwiesen. A hatte das Geld in hochspekulative Finanzprodukte investiert und alles verloren.
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Einordnung des Falls
Erfolgsort bei Kapitalanlageschäden nach EuGVVO
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Anwendungsbereich der EuGVVO ist eröffnet.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Deliktsgerichtsstand eröffnet dem Kläger eine Wahl zwischen einer Klage am Erfolgs- oder Handlungsort.
Genau, so ist das!
3. Bei Kapitalanlagefällen liegt der Erfolgsort unstreitig am Wohnsitz des Geschädigten.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Liegt die unerlaubte Handlung hier schon darin, dass D dazu gebracht wurde, das Geld auf das ungarische Anlegerkonto zu überweisen (sog. Betrugsfall)?
Nein!
5. Fallen hier Erfolgs- und Handlungsort zusammen (sog. Platzdelikt)?
Genau, so ist das!
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