Referendariat
Die StA-Klausur im Assessorexamen
Das materielle Gutachten
Durchsuchung beim Beschuldigten I
Durchsuchung beim Beschuldigten I
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B ist des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verdächtig. Polizist P vermutet, dass B Drogen in seiner Wohnung lagert und will diese durchsuchen. B verweigert P den Zutritt. P betritt die Wohnung dennoch und findet einige Pakete Cannabis. Ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss lag vor.
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Einordnung des Falls
Durchsuchung beim Beschuldigten I
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei demjenigen, der als Täter einer Straftat verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung stattfinden, wenn zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde (§ 102 StPO).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Durchsuchung der Wohnung eines Beschuldigten ist ohne weitere Voraussetzungen zulässig, wenn ein Tatverdacht hinsichtlich einer Straftat besteht (§§ 102, 105 StPO).
Nein!
3. War die Durchsuchung der Wohnung des B hier rechtmäßig (§§ 102, 105 StPO)?
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Leon
23.4.2024, 16:53:14
Liebes Team von Jurafuchs, vielleicht sollte man mit Blick auf die aktuelle Gesetzesänderung zum 1.
April 2024 durch das CanG das Betäubungsmittel im vorliegenden Fall von Cannabis auf eine andere (unerlaubte) Substanz ändern, bspw. Kokain.
Lukas_Mengestu
23.4.2024, 17:33:06
Hi Leon, vielen Dank für den Hinweis! Hier kannst Du tatsächlich letztlich jede beliebige verbotene Droge einsetzen. Beachte im Hinblick auf Cannabis, dass die Entkriminalisierung lediglich dazu führt, dass der Besitz bis zu 50 Gramm (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 CanG) bzw. drei lebenden Pflanzen (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 CanG) erlaubt ist. Im hier dargestellten Sachverhalt geht es um m
ehrere Pakete, sodass diese Menge jedenfalls überschritten sein dürfte. Diesbezüglich hat sich durch das CanG also nichts geändert. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team