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Störungsbeseitigungsvorschuss – § 281 BGB auf § 1004 BGB anwendbar? („Pappelwurzel–Fall“)

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Störungsbeseitigungsvorschuss – § 281 BGB auf § 1004 BGB anwendbar? („Pappelwurzel–Fall“)

23. März 2026

45 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

E und N sind Eigentümer benachbarter Grundstücke. Als die Wurzeln von Es Pappel auf Ns Grundstück eindringen und die gepflasterte Einfahrt beschädigen, fordert N die E zur Beseitigung auf. E verweigert dies. Daraufhin verlangt N stattdessen €2.000 für die geplante, bevorstehende Reparatur.

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Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen in folgenden Kampagnen
Examenstreffer Hamburg 2023
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