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Störungsbeseitigungsvorschuss – § 281 BGB auf § 1004 BGB anwendbar? („Pappelwurzel–Fall“)
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheEinordnung
Die Frage, inwieweit Vorschriften aus dem allgemeinen Schuldrecht auf dingliche Ansprüche (z. B. § 985 BGB, §§ 987 ff. BGB, § 1004 BGB) anwendbar sind, beschäftigt die Rechtswissenschaft bereits seit der Schaffung des BGB. In dieser Entscheidung nimmt der BGH erstmalig Stellung zu der Frage, ob ein Eigentümer bei Verletzung der Beseitigungspflicht nach § 1004 Abs. 1 BGB vom Störer Schadensersatz statt der Beseitigung (§§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB) verlangen kann.
Examen-Relevanz
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