Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)
Zulässigkeit eines Vorhabens im Kerngebiet (Grundfall)
Zulässigkeit eines Vorhabens im Kerngebiet (Grundfall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Unternehmerin U will direkt neben einem großen Parkhaus eine Tankstelle errichten. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein Kerngebiet aus.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zulässigkeit eines Vorhabens im Kerngebiet (Grundfall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Tankstellen sind im Kerngebiet (§ 7 BauNVO) ohne Weiteres allgemein zulässig.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die von U geplante Tankstelle ist allgemein zulässig, weil sie im Zusammenhang mit dem Parkaus steht (§ 7 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO)
Ja!
3. Weil die Tankstelle nach § 7 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO allgemein zulässig ist, können ihr keine Einwände entgegengehalten werden.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Yinan Zou
5.1.2023, 20:27:42
Hi eine dumme Frage hier:) § 7 II Nr. 5 BauNVO regelt: Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern UND Großgaragen. Aber in diesem Fall will U seine Tankstelle nur neben einem großen Parkhaus errichten. Es fehlt aber noch Großgarage. Soll man diese Norm eigentlich mit ODER lesen. Danke.
Frank
12.2.2023, 14:52:50
Hi :) das Parkhaus ist ein Unterfall der Großgarage und wird nur separat herausgegriffen. (Decker in Jäde/Dirnberger 10. Auflage §7 BauNVO Rn. 9)