Öffentliches Recht
VwGO
Normenkontrollverfahren
Fallgruppe 2: Überprüfung untergesetzlicher Normen, sofern Landesrecht dies vorsieht (§ 47 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 VwGO)
Fallgruppe 2: Überprüfung untergesetzlicher Normen, sofern Landesrecht dies vorsieht (§ 47 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 VwGO)
19. Juli 2025
21 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die niedersächsische Corona-Verordnung bestimmt, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln eine medizinische Maske getragen werden muss. Gundula (G) fühlt sich dadurch unverhältnismäßig in ihrer Freiheit eingeschränkt. Sie klagt deswegen gegen die Verordnung.
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