Öffentliches Recht

VwGO

Normenkontrollverfahren

Fallgruppe 2: Überprüfung untergesetzlicher Normen, sofern Landesrecht dies vorsieht (§ 47 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 VwGO)

Fallgruppe 2: Überprüfung untergesetzlicher Normen, sofern Landesrecht dies vorsieht (§ 47 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 VwGO)

18. September 2025

21 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Die niedersächsische Corona-Verordnung bestimmt, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln eine medizinische Maske getragen werden muss. Gundula (G) fühlt sich dadurch unverhältnismäßig in ihrer Freiheit eingeschränkt. Sie klagt deswegen gegen die Verordnung.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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