Öffentliches Recht > Verwaltungsprozess-Recht
Behördennormenkontrolle: § 47 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 VwGO: abgesenkte Anforderungen
Gemeinde G erlässt einen Bebauungsplan. Nachbargemeinde F ist der Meinung, der Bebauungsplan enthält Festsetzungen für Fs Planungsbereich, und sieht sich dadurch in ihrer eigenen Planungshoheit betroffen. Fs Bürgermeisterin B will deswegen gegen die Satzung vorgehen.
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Gegenstand: Überprüfung der Gültigkeit untergesetzlicher Normen
Laut einer gemeindlichen Satzung dürfen nur Bürgerinnen den von der Gemeinde G betriebenen Sportpark nutzen. Bürger B hält die Satzung für gleichheitswidrig. B stellt deswegen einen Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht.