Öffentliches Recht > Verwaltungsprozess-Recht
Behördennormenkontrolle: § 47 Abs. 2 S. 1 Alt. 2 VwGO: abgesenkte Anforderungen
Gemeinde G erlässt einen Bebauungsplan. Nachbargemeinde F ist der Meinung, der Bebauungsplan enthält Festsetzungen für Fs Planungsbereich, und sieht sich dadurch in ihrer eigenen Planungshoheit betroffen. Fs Bürgermeisterin B will deswegen gegen die Satzung vorgehen.
Öffentliches Recht > Verwaltungsprozess-Recht
Bürgernormenkontrolle: § 47 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 VwGO
C hält die aktuelle bayrische Landesverordnung, nachdem im Einzelhandel die sog. „2G-Regel“ herrscht, für rechtswidrig. C möchte sich nicht impfen lassen und fühlt sich in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit eingeschränkt. Er fragt sich, ob er gegen die Verordnung vorgehen kann.
Öffentliches Recht > Verwaltungsprozess-Recht
Standardfall: Überprüfung von Bebauungsplan gemäß § 10 BauGB (§ 47 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 VwGO)
Karl-Heinz Knülle (K) wohnt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der das Gebiet als reines Wohngebiet ausweist. Die Gemeinde G beschließt eine Änderung des Bebauungsplans. Da das Gebiet nun als Gewerbegebiet ausgewiesen ist, will K gerichtlich gegen den Bebauungsplan vorgehen.
Öffentliches Recht > Verwaltungsprozess-Recht
Gegenstand: Überprüfung der Gültigkeit untergesetzlicher Normen
Laut einer gemeindlichen Satzung dürfen nur Bürgerinnen den von der Gemeinde G betriebenen Sportpark nutzen. Bürger B hält die Satzung für gleichheitswidrig. B stellt deswegen einen Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht.