Standardfall I
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Hippie H produziert in Berlin CBD Öl, um dieses in seinem Berliner Café zu vertreiben. Deutschland erlässt eine Regelung, nach welcher CBD nur noch von Apotheken vertrieben werden darf. H sieht seine Geschäftsidee gefährdet und beruft sich auf die Warenverkehrsfreiheit.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Anwendungsbereich der Warenverkehrsfreiheit setzt voraus, dass ein grenzüberschreitender Sachverhalt betroffen ist.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der vorliegende Sachverhalt weist den erforderlichen grenzüberschreitenden Bezug auf. Der Anwendungsbereich der Warenverkehrsfreiheit ist somit eröffnet.
Nein, das ist nicht der Fall!
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