Zivilrechtliche Nebengebiete
Erbrecht
Gewillkürte Erbfolge
Das notarielle Testament – Errichtung durch Erklärung (Fall)
Das notarielle Testament – Errichtung durch Erklärung (Fall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der im Sterben liegende E hat den Notar N um Vorschläge für sein Testament gebeten. N erstellt daraufhin einen Entwurf, den er dem E vorliest. Da E kaum noch Sprechen kann, gibt er sein Einverständnis durch Kopfnicken zum Ausdruck. Später fertigt N eine Niederschrift über den Vorgang an, unterschreibt diese und legt sie bei sich ab.
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Einordnung des Falls
Das notarielle Testament – Errichtung durch Erklärung (Fall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Kopfnicken stellt keine wirksame Erklärung des letzten Willens nach § 2232 BGB dar.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Da die Niederschrift dem E nicht vorgelesen und von ihm unterzeichnet wurde, ist das Testament nichtig.
Genau, so ist das!
3. Das Testament ist auch ungültig, weil N dieses nicht in amtliche Verwahrung gebracht hat.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Zissy839
1.9.2022, 13:36:26
Bei der vorherigen Aufgabe liegt glaube ich ein Fehler vor. Im Fall heißt es das
Testamentwurde von N vor E verlesen und in der Frage steht dann es sei unwirksam weil keine Verlesung stattfand?
Zissy839
1.9.2022, 13:38:03
Ah hab mich verlesen, sorry. Wie löscht man Kommentare? :D
Nora Mommsen
2.9.2022, 09:11:40
Hallo Zissy839, auch für solche Missverständnisse sind wir ja da. :) Umso besser, wenn du dir schon selber helfen konntest! Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
corpus delicti
15.8.2023, 14:26:46
hab ich irgendwie auch so gelesen :D
Tim
30.5.2023, 15:12:08
Kann die eigenhändige Unterschrift der Niederschrift auch ersetzt werden?
Tim
30.5.2023, 15:30:17
Nachdem ich nun doch noch auf § 25 BeurkG gestoßen bin, hat sich die Frage wahrscheinlich erübrigt. :)