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Erbrecht
Gewillkürte Erbfolge
Das notarielle Testament – Errichtung durch Übergabe offener Schrift (Fall)
Das notarielle Testament – Errichtung durch Übergabe offener Schrift (Fall)
11. Juli 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Die dauergestresste E diktiert ihrem Assistenten A in einer freien Minute ihr Testament. Der A tippt dieses ungenau ab und druckt es aus. Ohne es noch einmal zu lesen oder zu unterschreiben, schickt E das Testament dem Notar N zu. Der Brief beinhaltet dabei keine Erklärung der E, dass das Schriftstück ihren letzten Willen enthält.
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Einordnung des Falls
Das notarielle Testament – Errichtung durch Übergabe offener Schrift (Fall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Testament ist ungültig, da E das Testament nicht selbst geschrieben und unterschrieben hat.
Nein!
2. Das Testament ist ungültig, da E die Schrift nicht persönlich übergeben hat.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Das Testament ist nach der herrschenden Meinung ungültig, da E den konkreten Inhalt der Schrift nicht kennt.
Ja, in der Tat!
4. Das Testament ist ungültig, da die Erklärung der E fehlt, dass darin ihr letzter Wille enthalten ist.
Ja!
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