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Ist eine Klarnamenpflicht in sozialen Netzwerken rechtmäßig?

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Ist eine Klarnamenpflicht in sozialen Netzwerken rechtmäßig?

9. Mai 2023

24 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs Illustration zum Klarnamenurteil (BGH, Urt. v. 27.01.2022 - III ZR 3/21 und III ZR 4/21): Mann sitzt vor dem Laptop, loggt sich bei Facebook ein und denkt sich "Meinen echten Namen möchte ich nicht angeben".

K hat mit Facebook einen Nutzungsvertrag abgeschlossen. K führt sein Konto unter einem Pseudonym, obwohl die im April 2018 wirksam einbezogenen AGB die Pflicht regeln, für das Profil den Namen zu verwenden, den man auch im täglichen Leben verwendet. Facebook sperrt Ks Zugang. K meint, die Klausel sei unwirksam.

Diesen Fall lösen 77,6 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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