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Ist eine Klarnamenpflicht in sozialen Netzwerken rechtmäßig?

einfach
schwer78 % lösen richtig
9. Mai 2023
24 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs Illustration zum Klarnamenurteil (BGH, Urt. v. 27.01.2022 - III ZR 3/21 und III ZR 4/21): Mann sitzt vor dem Laptop, loggt sich bei Facebook ein und denkt sich "Meinen echten Namen möchte ich nicht angeben".
K hat mit Facebook einen Nutzungsvertrag abgeschlossen. K führt sein Konto unter einem Pseudonym, obwohl die im April 2018 wirksam einbezogenen AGB die Pflicht regeln, für das Profil den Namen zu verwenden, den man auch im täglichen Leben verwendet. Facebook sperrt Ks Zugang. K meint, die Klausel sei unwirksam.

Wie funktioniert Jurafuchs?

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Eine Besprechung von:Jurafuchs
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