Klarnamenurteil
9. Mai 2023
21 Kommentare
4,5 ★ (55.269 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K hat mit Facebook einen Nutzungsvertrag abgeschlossen. K führt sein Konto unter einem Pseudonym, obwohl die im April 2018 wirksam einbezogenen AGB die Pflicht regeln, für das Profil den Namen zu verwenden, den man auch im täglichen Leben verwendet. Facebook sperrt Ks Zugang. K meint, die Klausel sei unwirksam.
Diesen Fall lösen 77,6 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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