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Geld zurück bei geschlossenen Fitnessstudios
Geld zurück bei geschlossenen Fitnessstudios
9. Mai 2023
21 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M schließt mit V einen Jahresvertrag über eine Fitnessstudiomitgliedschaft ab dem 01.12.19. Während der coronabedingten Schließung (16.3.20-4.6.20) zieht V die Beiträge weiter ein. M kündigt und fordert Rückzahlung. Eine der Schließungszeit entsprechende Vertragsverlängerung lehnt M ab.
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