Geld zurück bei geschlossenen Fitnessstudios

9. Mai 2023

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs-Illustration zum Fall zu Geld zurück bei geschlossenen Fitnessstudios (BGH, Urt. v. 04.05.2022 – XII ZR 64/21): Kunde M steht vor dem wegen Covid-19 geschlossenen Fitnessstudio und denkt "Deswegen soll ich zahlen?".

M schließt mit V einen Jahresvertrag über eine Fitnessstudiomitgliedschaft ab dem 01.12.19. Während der coronabedingten Schließung (16.3.20-4.6.20) zieht V die Beiträge weiter ein. M kündigt und fordert Rückzahlung. Eine der Schließungszeit entsprechende Vertragsverlängerung lehnt M ab.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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