Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Gesetzgebungskompetenzen
Natur der Sache: "(Bavarian) Independence Day" (F)
Natur der Sache: "(Bavarian) Independence Day" (F)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Das Land Bayern erklärt den 14. Juli (im Jahre 937 Todestag des bayerischen Herzogs Arnulf I.) landesgesetzlich zum deutschlandweiten „Bayrischen Unabhängigkeitstag“.
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Einordnung des Falls
Natur der Sache: "(Bavarian) Independence Day" (F)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 8 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Grundsätzlich haben die Länder die Gesetzgebungskompetenz inne (Art. 30 GG; Art. 70 Abs. 1 Hs. 1 GG).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Bund ist ausnahmsweise für die Bestimmung der nationalen Feiertage zuständig (Art. 70 Abs. 1 Hs. 2 GG), weil ein geschriebener Kompetenztitel des Bundes besteht.
Nein!
3. Es besteht eine ungeschriebene Annexkompetenz des Bundes.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Es besteht eine Kompetenz des Bundes kraft Sachzusammenhang.
Nein, das trifft nicht zu!
5. Es besteht eine Kompetenz des Bundes kraft Natur der Sache.
Ja!
6. Die Bundeskompetenz kraft Natur der Sache ist stets eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes (Art. 71 GG).
Genau, so ist das!
7. Haben die Länder Gesetzgebungskompetenz, wenn der Bund von seiner Kompetenz kraft Natur der Sache keinen Gebrauch macht?
Nein, das trifft nicht zu!
8. Das Land Bayern hat die Kompetenz für die Bestimmung der nationalen Feiertage.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.