Öffentliches Recht
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Gesetzgebungskompetenzen
Keine ungeschriebene Kompetenz: "Germany TV"
Keine ungeschriebene Kompetenz: "Germany TV"
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bundeskanzlerin B möchte mit dem „Gutes-Fernsehen-Gesetz“ (GFG) einen Fernsehsender des Bundes („TV Germany“) aufbauen und betreiben. Der Sender soll bundesweit ausgestrahlt werden, um die politische Einheit im Land zu fördern.
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Einordnung des Falls
Keine ungeschriebene Kompetenz: "Germany TV"
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Grundsätzlich haben die Länder die Gesetzgebungskompetenz inne (Art. 30 GG; Art. 70 Abs. 1 Hs. 1 GG).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Bund ist ausnahmsweise für das GFG zuständig (Art. 70 Abs. 1 Hs. 2 GG), weil ein geschriebener Kompetenztitel des Bundes vorliegt.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Es besteht eine ungeschriebene Annexkompetenz des Bundes für das GFG.
Nein!
4. Es besteht eine Kompetenz des Bundes kraft Sachzusammenhang für das GFG.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Es besteht eine Kompetenz des Bundes kraft Natur der Sache für das GFG.
Nein, das trifft nicht zu!
6. Der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz für das GFG.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
onlyjura
11.7.2023, 21:21:53
Aber kann ein Fernsehsender des Bundes nicht begriffsnotwendig nur vom Bund geregelt werden, sodass eine
Kompetenz Kraft Natur der Sachevorliegen könnte? Oder scheitert das an der restriktiven Auslegung der ungeschriebenen Kompetenzen?
Diaa
5.10.2023, 11:43:35
Das hätte ich auch gerne gewusst...
kim.
5.2.2024, 01:48:25
Ich auch... was ist denn mit ARD und ZDF, sind die nicht genau das?