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Vertragsschluss einer Behörde – öffentlich-rechtlicher Vertrag
Sachverhalt
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Fehlende örtliche Zuständigkeit beim Vertrag über Baugenehmigung
Behörde B schließt mit L einen Vertrag, wonach sich B zum Erlass einer Baugenehmigung verpflichtet, wenn L die Erschließungskosten für sämtliche Baugrundstücke im Baugebiet übernimmt. Das Baugebiet liegt im Bezirk der Behörde C, die B nicht zum Vertragsschluss ermächtigt hat.
Fehlende Zuständigkeit der Behörde beim Vertrag über Baugenehmigung
Die örtlich unzuständige Behörde B schließt mit L einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, wonach sich B zum Erlass einer Baugenehmigung verpflichtet. L und B wissen, dass B unzuständig ist und nicht von der zuständigen Behörde ermächtigt wurde.