Zivilrecht
Sachenrecht
Gesetzlicher Eigentumserwerb an beweglichen Sachen
Wertersatz & Leistungskondiktion
Wertersatz & Leistungskondiktion
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G ist Eigentümer einer alten Villa. Er beauftragt F damit, neue Fenster (Wert: € 300) in das Gebäude einzubauen. F baut die Fenster ein. Im Anschluss ficht G den zugrundeliegenden Werkvertrag wirksam an. F will ihre Fenster zurück.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Wertersatz & Leistungskondiktion
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. F kann auch nach dem Einbau Herausgabe der Fenster aus § 985 BGB verlangen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. F steht gegen G ein vertraglicher Anspruch auf Werklohnzahlung (§ 631 Abs. 1 BGB) zu.
Nein, das trifft nicht zu!
3. F kann nach Ansicht der h.L. Wertersatz gem. §§ 951 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 812 Abs. 1 S. 1 Var. 1 (Leistungskondiktion) verlangen.
Nein!
4. Die Rechtsprechung sieht in § 951 Abs. 1 S. 1 BGB auch einen Verweis auf die Leistungskondiktion.
Genau, so ist das!
5. Darf F die Fenster wieder ausbauen?
Nein, das trifft nicht zu!
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