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Abwandlung: Eigentümer bösgläubig

16. Mai 2026

22 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

L liefert M unter Eigentumsvorbehalt antike Steine (Wert: € 250). Es wird vereinbart, dass M die Steine bis zur Kaufpreiszahlung nicht veräußern darf. E, der von dem Verbot weiß, beauftragt M dennoch, aus den Steinen eine Mauer auf seinem (Es) Grundstück zu errichten, was M tut.

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