Öffentliches Recht
Völkerrecht
Umweltvölkerrecht
Intro: Abgrenzung Klimarahmenkonvention, Kyoto-Protokoll, PA
Intro: Abgrenzung Klimarahmenkonvention, Kyoto-Protokoll, PA
7. März 2025
2 Kommentare
4,4 ★ (1.228 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Schwerindustriestaat S braucht dringend Nachhilfe im internationalen Klimaschutzrecht. Schon von der Vielzahl an Abkommen schwirrt ihm der Kopf: Klimarahmenkonvention, Kyoto-Protokoll, Copenhagen-Accord, Pariser Abkommen - wonach muss er seine Politik ausrichten?
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Einordnung des Falls
Intro: Abgrenzung Klimarahmenkonvention, Kyoto-Protokoll, PA
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Ausarbeitung des internationalen Klimaschutzrechts obliegt einer internationalen Umweltorganisation.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Klimarahmenkonvention ist das überspannende Regelwerk im internationalen Klimaschutzrecht.
Ja, in der Tat!
3. Die Klimarahmenkonvention enthält Reduktionsverpflichtungen, die die Staaten unmittelbar implementieren.
Nein!
4. Das Kyoto-Protokoll konkretisiert die Klimarahmenkonvention, indem es Reduktionsverpflichtungen formuliert.
Genau, so ist das!
5. Das Pariser Abkommen ersetzt faktisch das Kyoto-Protokoll.
Ja, in der Tat!
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