Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Erledigung
Gericht unzuständig, weil Streitwert durch Teilerledigung unter €5.000 sinkt?
Gericht unzuständig, weil Streitwert durch Teilerledigung unter €5.000 sinkt?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K hat gegen B Klage auf Zahlung von €6.000 beim LG erhoben. Nachdem B €3.000 gezahlt hat, erklärt K in der Verhandlung den Rechtsstreit in der Hauptsache in dieser Höhe für erledigt. Dadurch sinkt der Streitwert auf unter €5.000.
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Einordnung des Falls
Gericht unzuständig, weil Streitwert durch Teilerledigung unter €5.000 sinkt?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kann der Rechtsstreit in der Hauptsache vom Kläger auch nur teilweise für erledigt erklärt werden?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Auch nach der einseitigen (Teil-) Erledigung beträgt der Streitwert €6.000.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Da der Streitwert infolge der einseitigen Teilerledigungserklärung nun unter €5.000 gesunken ist, muss die Klage des K an das Amtsgericht verwiesen werden.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Der neue Streitwert nach einseitiger Erledigungserklärung wirkt sich in der Praxis zumeist allenfalls bei der Terminsgebühr der Rechtsanwälte aus.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Maurice Fritz
13.3.2023, 22:03:19
Hat der veränderte Streitwert nicht auch Auswirkungen auf die Kostenentscheidung an sich? Angenommen der Kläger verliert mit dem Hauptteil und gewinnt mit dem erledigten Teil, müsste ich ja die Kostenquote auch im Hinblick auf den neuen reduzierten Streitwert bestimmen, oder?
Lukas_Mengestu
14.3.2023, 14:54:23
Hallo Maurice Fritz, vielen Dank für die Nachfrage. Die Absenkung des Streitwerts kann sich letztlich nur noch auf die Terminsgebühr auswirken. Denn im Hinblick auf die anwaltlichen Verfahrens- und Gerichtskosten ist der Streitwert zu Beginn des Streits maßgeblich. Wird aber - wie hier - die Erledigung erst im Termin erklärt, so würde der Tenor einfach lauten, "K und B tragen die Kosten des Rechtsstreites jeweils zur Hälfte." Denn im Hinblick auf den erledigten Teil (1/2) hätte K ja Erfolg gehabt, hinsichtlich des verbleibenden Hauptsacheteils (1/2) verliert er. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Daniel G
5.10.2023, 11:59:46
Müsste die Differenz nicht 1188,60€ sein und nicht 1215€ oder vertu ich mich grad? Die schriftliche Rechnung stimmt ansonsten würd ich sagen.
Nora Mommsen
5.10.2023, 12:54:47
Hallo Daniel G, danke für deine Nachfrage. Ich komme auch bei einer Differenz von 1215 € raus. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Daniel G
5.10.2023, 13:44:34
Also ich rechne 2914,1€ - 1725,5€= 1188,6€. Die RA Gebühren stimmen ja ansonsten.