Kondiktionsausschluss nach § 814: Kenntnis der Nichtschuld
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M wohnt im Haus des V. Er bezahlt dort immer ein extra Bar-Entgelt, wenn er die Waschmaschine benutzen will. M weiß dass diese Entgeltzahlung bereits im Mietzins abgegolten ist. Er zahlt aber dennoch, um Streit zu verhindern.
Einordnung des Falls
Kondiktionsausschluss nach § 814: Kenntnis der Nichtschuld
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V hat Eigentum und Besitz an dem extra gezahlten Bargeld "erlangt" (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja, in der Tat!
2. V hat das Bargeld "durch Leistung" des M erlangt (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja!
3. M hat die Leistung "ohne Rechtsgrund" bewirkt (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Genau, so ist das!
4. Der Anspruch auf Rückforderung ist ausgeschlossen, weil M wusste, dass er zur Zahlung nicht verpflichtet war.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja, in der Tat!
Fundstellen
Jurafuchs kostenlos testen
gelöscht
2.10.2020, 06:59:05
Hallo liebes Jurafuchs-Team - vorliegend passen Aufgabe, Erklärung und Lösung nicht zusammen. In der Aufgabe steht nichts davon, dass unter Vorbehalt geleistet wird. Die Erklärung am Ende behauptet das Gegenteil. Somit passt die richtige Antwort zur Aufgabe, jedoch nicht zur Erklärung 😉 Viele Grüße

Eigentum verpflichtet 🏔️
2.10.2020, 23:44:14
Hallo Marcus, vielen Dank für deinen Hinweis! Wir haben das korrigiert!
Elisa
24.1.2023, 11:52:04
Wenn M unter Vorbehalt gezahlt hätte, könnte er das Geld doch zurückverlangen, oder?

Nora Mommsen
24.1.2023, 12:31:28
Hallo Elisa, ganz genau - eine Leistung "unter Vorbehalt" schließt die Wirkung des § 814 BGB aus. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team