Zivilrecht
Bereicherungsrecht
Die Leistungskondiktion
Kondiktionsausschluss nach § 814: Leistung unter Vorbehalt
Kondiktionsausschluss nach § 814: Leistung unter Vorbehalt
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M wohnt im Haus des V. Er bezahlt dort immer ein extra Entgelt, wenn er die Waschmaschine benutzen will. M weiß, dass die Nutzung der Waschmaschine bereits mit dem Mietzins abgegolten ist. Er zahlt deshalb, wie er V mitteilt, nur „unter Vorbehalt“
Diesen Fall lösen 91,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Kondiktionsausschluss nach § 814: Leistung unter Vorbehalt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V hat Eigentum und Besitz an dem extra gezahlten Bargeld „erlangt“ (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. V hat das Bargeld durch Leistung des M erlangt (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).
Genau, so ist das!
3. M hat die Leistung „ohne Rechtsgrund“ bewirkt (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).
Ja, in der Tat!
4. Der Anspruch auf Rückforderung ist ausgeschlossen, weil M wusste, dass er zur Zahlung nicht verpflichtet war.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
デニス
22.6.2020, 16:27:00
Ich habe eine Frage zum
§ 814 BGBin Bezug auf den SV: Muss M dem V seinen Vorbehalt bei (oder vor) Zahlung offenlegen? Reicht bereits aus, dass der Vorbehalt für einen obj. Dritten erkennbar ist oder stellt man nur auf die Sicht des M ab? Ich hatte gerade folgendes im Palandt unter
§ 814 BGB(Rn. 5; 75. Auflage, 2016) gelesen: „Ales Vorbehalt genügt die Erklärung bei Leistung, der Anspruch sei nicht berechtigt.“ Dem entnehme ich persönlich, dass M dem V seinen Vorbehalt offenlegen muss. Wenn dem so ist, könnte dieser Hinweis ja vll. seinen Weg in die Erklärung finden. =)
Christian Leupold-Wendling
23.6.2020, 08:38:43
Hi Vaan, Danke für die Frage! Ja, das verstehen wir auch so: M muss das gegenüber V schon zum Ausdruck bringen. Ein stiller Vorbehalt genügt nicht. Wir hatten geplant, das über die Illustration zum Ausdruck zu bringen (Sprechblase). Aber die ist noch nicht fertig. Wir haben das nun im Sachverhalt klargestellt. Lieben Gruß
デニス
23.6.2020, 09:48:04
Danke!
Panthenola
15.7.2020, 06:47:52
Sowohl hier als auch in dem Fall davor sind V und M bei Frage 3 vertauscht. Denn M leistet ja ohne rechtlichen Grund, nicht V. Oder irre ich mich?
Eigentum verpflichtet 🏔️
15.7.2020, 10:13:19
Danke Panthenola!, du irrst dich natürlich nicht. Da sind uns die Namen durcheinander geraten. Wir haben das in beiden Aufgaben korrigiert!
nataliaco
11.9.2023, 12:01:02
Nur um sicherzugehen: Was genau hat M sich vorbehalten? Die Rückforderung nach Bereicherungsrecht? Und reicht dafür die bloße Formulierung "unter Vorbehalt" aus oder muss man genau benennen, was sich vorbehält?
Bilbo
12.9.2023, 10:20:10
Das würde mich in der Tat auch interessieren. Finde es etwas schwammig, dann könnte man sich ja immer mit der Bemerkung "unter Vorbehalt" auf die sichere Seite stellen, ohne genauer zu beschreiben, worauf sich der Vorbehalt überhaupt bezieht...
Sambajamba10
21.11.2023, 19:27:07
Genau die Rückforderung des Geleisteten wird sich vorbehalten
Cocos.lawstudy
2.9.2024, 21:15:02
Eure Zeichnungen sind meistens super toll und teilweise sehr lustig 👍 In letzter Zeit begegnen mir wie hier und im Fall davor aber häufig Sprechblasen, die so weit oben sind, sodass sie leider von den App Symbolen überdeckt werden und deshalb je nach Schriftdicke und Wortgröße teilweise nicht lesbar sind. Wäre schön, wenn ihr den Streifen der App Symbole beachten würdet.
Christian Leupold-Wendling
3.9.2024, 12:38:45
Hi @[Cocos.lawstudy](28586), danke für das Feedback! Wir kennen das Problem und werden es bei nächster Gelegenheit beheben. Danke für Deine Geduld! Lieben Gruß, - Christian