Zivilrecht

Bereicherungsrecht

Die Leistungskondiktion

Kondiktionsausschluss nach § 814: Leistung unter Vorbehalt

Kondiktionsausschluss nach § 814: Leistung unter Vorbehalt

29. August 2025

15 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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M wohnt im Haus des V. Er bezahlt dort immer ein extra Entgelt, wenn er die Waschmaschine benutzen will. M weiß, dass die Nutzung der Waschmaschine bereits mit dem Mietzins abgegolten ist. Er zahlt deshalb, wie er V mitteilt, nur „unter Vorbehalt“

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