Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Der Verwaltungsakt
Verwaltungsakt nach § 35 S. 1 VwVfG – „Wiederholende“ Verfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung
Verwaltungsakt nach § 35 S. 1 VwVfG – „Wiederholende“ Verfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung
15. August 2025
32 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
C wird per Bescheid zur Beseitigung einer Antenne verpflichtet. C unternimmt nichts, der Bescheid wird bestandskräftig. C bittet die Behörde, den Sachverhalt erneut zu prüfen. Die Behörde verweist in ihrem, mit "Verfügung" überschriebenen, Antwortschreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung auf den ursprünglichen Bescheid.
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