Zivilrecht
Zivilprozessrecht
Feststellungsklage, § 256 ZPO
Feststellungsklage 5 - Abgrenzung zur Gestaltungsklage
Feststellungsklage 5 - Abgrenzung zur Gestaltungsklage
30. August 2025
15 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

B verklagt K auf Zahlung von €50.000. K verliert den Prozess, verzichtet auf eine Berufung und zahlt direkt im Anschluss €50.000 an B. B beauftragt dennoch Gerichtsvollzieher G, der den Porsche des K pfändet. K möchte gegen die Pfändung vorgehen. Er erhebt eine Feststellungsklage.
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