Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Der Handelskauf (§§ 373ff. HGB)
Durchlieferung 2: Zweitkäufer ist Verbraucher
Durchlieferung 2: Zweitkäufer ist Verbraucher
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von Händler V für ihr Elektrofachgeschäft 50 Fernseher. Wegen Ks begrenzter Lagerkapazitäten liefert V für K direkt an Ks Privatkunde D. D meldet drei Wochen später die mangelnde Funktionstüchtigkeit bei K. K meldet V sofort den Mangel.
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Einordnung des Falls
Durchlieferung 2: Zweitkäufer ist Verbraucher
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K hat bereits deshalb gegen seine Rügeobliegenheit gegenüber V verstoßen, weil er die Ware nicht untersucht hat (§ 377 Abs. 2 HGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Maßgeblich für die Bestimmung der Rügefrist ist die Frage, ob ein offener oder ein versteckter Mangel vorliegt.
Ja, in der Tat!
3. Da V die Ware direkt an D geliefert hat, hatte K diese zu keinem Zeitpunkt selbst in der Hand. Ändert dies etwas an dem relevanten Startzeitpunkt der Frist?
Nein!
4. Kann K gegenüber V noch Mängelgewährleistungsrechte geltend machen?
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Kann K seinerseits von D in Anspruch genommen werden?
Ja, in der Tat!
6. Für die Dauer der Rügefrist spielt das Streckengeschäft aber eine Rolle.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
/qwas
13.2.2024, 15:20:54
Ist hier auch § 445a I BGB ausgeschlossen? Ich hatte den bisher als lex specialis verstanden.
Nils
24.5.2024, 10:54:46
Ja, da §445a IV BGB auf §377 HGB verweist, demnach ist dieser Anspruch auch ausgeschlossen.
hagenhubl
5.11.2024, 12:13:13
Das ist hier die Haftungsfalle.