Öffentliches Recht
Völkerrecht
Friedenssicherung und Kriegsrecht
Schutzverantwortung (Responsibility to Protect)
Schutzverantwortung (Responsibility to Protect)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
In V wird die S'sche Minderheit systematisch verfolgt. Schließlich autorisiert der UN-Sicherheitsrat die Mitgliedsstaaten, „alle notwendigen Maßnahmen“ zum Schutz der S'schen Zivilbevölkerung zu ergreifen. In einer Staatenkoalition fliegt D Luftangriffe auf V.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Schutzverantwortung (Responsibility to Protect)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Luftangriffe des D stellen eine humanitäre Intervention im engen Sinne dar.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die "Responsibility to Protect" statuiert eine primäre Schutzverantwortung aller Staaten gegenüber der Weltbevölkerung.
Nein!
3. Die "Responsibility to Protect" ist ein eigener Rechtsfertigungsgrund für eine an sich nach Art. 2 Nr. 4 UN-Charta verbotene Gewaltanwendung.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. D's Luftangriffe sind gerechtfertigt und verstoßen daher nicht gegen Art. 2 Nr. 4 UN-Charta.
Ja!
Fundstellen
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