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Friedenssicherung und Kriegsrecht
Intervention zum Schutz eigener Staatsbürger?
Intervention zum Schutz eigener Staatsbürger?
4. Juli 2025
2 Kommentare
4,5 ★ (1.602 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Terroristen entführen ein Flugzeug mit israelischen Staatsangehörigen. Es landet auf dem Flughafen von Entebbe/Uganda. Die ugandische Regierung verweigert die Kooperation. Israelische Kommandos befreien die Geiseln, es kommt zu Kämpfen mit den Terroristen und ugandischen Soldaten.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Intervention zum Schutz eigener Staatsbürger?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Befreiungseinsatz der israelischen Einheiten verstößt tatbestandlich gegen Art. 2 Nr. 4 UN-Charta.
Ja, in der Tat!
2. Weil Leib und Leben von israelischen Staatsangehörigen bedroht waren, handelte Israel in legaler Ausübung seines Selbstverteidigungsrechts.
Nein!
3. Ob die Befreiung eigener Staatsangehörigen aus Lebensgefahr im Ausland völkergewohnheitsrechtlich einen Rechtfertigungsgrund für Gewaltanwendungen nach Art. 2 Nr. 4 UN-Charta darstellt, ist umstritten.
Genau, so ist das!
4. Israel hätte alternativ auch durch gewaltlose Gegenmaßnahmen Druck auf Uganda ausüben können.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

David
13.6.2024, 14:45:59
Bei Geiselnahmen zählt grds. jede Sekunde – kann in einer derartigen Situation wirklich von Israel erwartet werden, erst "diplomatische" Wege zu gehen, wenn die Kooperationsunwilligkeit Ugandas bereits feststeht?

flari0n
11.6.2025, 18:16:10
Es heißt hier ja lediglich, dass diplomatische Maßnahmen ebenfalls zulässig gewesen wären. Ob sie gleich wirksam gewesen wären, ist eine andere Frage (in der ich dir grds. zustimmen würde). Aber es wird hier nicht gesagt, dass Israel erst den diplomatischen Weg hätte ausschöpfen müssen, um sodann militärische Maßnahmen ergreifen zu dürfen. So habe ich es jedenfalls verstanden :)