Intervention zum Schutz eigener Staatsbürger?
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Terroristen entführen ein Flugzeug mit israelischen Staatsangehörigen. Es landet auf dem Flughafen von Entebbe/Uganda. Die ugandische Regierung verweigert die Kooperation. Israelische Kommandos befreien die Geiseln, es kommt zu Kämpfen mit den Terroristen und ugandischen Soldaten.
Einordnung des Falls
Intervention zum Schutz eigener Staatsbürger?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Befreiungseinsatz der israelischen Einheiten verstößt tatbestandlich gegen Art. 2 Nr. 4 UN-Charta.
Ja, in der Tat!
2. Weil Leib und Leben von israelischen Staatsangehörigen bedroht waren, handelte Israel in legaler Ausübung seines Selbstverteidigungsrechts.
Nein!
3. Ob die Befreiung eigener Staatsangehörigen aus Lebensgefahr im Ausland völkergewohnheitsrechtlich einen Rechtfertigungsgrund für Gewaltanwendungen nach Art. 2 Nr. 4 UN-Charta darstellt, ist umstritten.
Genau, so ist das!
4. Israel hätte alternativ auch durch gewaltlose Gegenmaßnahmen Druck auf Uganda ausüben können.
Ja, in der Tat!
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David
13.6.2024, 14:45:59
Bei Geiselnahmen zählt grds. jede Sekunde – kann in einer derartigen Situation wirklich von Israel erwartet werden, erst "diplomatische" Wege zu gehen, wenn die Kooperationsunwilligkeit Ugandas bereits feststeht?