Zufallsfunde I
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B wird verdächtigt, einen Raub begangen zu haben. Daraufhin wird eine Telekommunikationsüberwachung seines Handys richterlich angeordnet. In einem Telefonat erzählt B, dass er letztens das Haus des nervigen Nachbarn in Brand gesetzt hat. Dies hört Polizeibeamter P.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zufallsfunde I
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) von Bs Handy rechtmäßig erfolgt (§ 100a StPO)?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bei der im Rahmen der TKÜ erlangten Kenntnis von der Brandstiftung durch B handelt es sich um einen sogenannten „Zufallsfund“.
Ja, in der Tat!
3. Können Zufallsfunde stets im Prozess verwertet werden?
Nein!
4. Dürfen die Zufallserkenntnisse gegen den Beschuldigten B hier unmittelbar und uneingeschränkt verwertet werden (§ 100a Abs. 2 StPO)?
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
DominickKantor
6.9.2023, 19:09:04
In der zweiten Antwort ist hier versehentlich ein Verweis auf 110a und 110e drin. Hier muss es wohl 100a und 100e heißen.
Nora Mommsen
7.9.2023, 12:35:40
Hallo DominickKantor, danke für den Hinweis. Da haben sich in der Tat zwei Tippfehler eingeschlichen. Die haben wir nun beseitigt. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team