Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Wirksamkeit von Verwaltungsakten
Adressat der förmlichen Zustellung: Zwingende Zustellung an Bevollmächtigten bei Vorlage schriftlicher Vollmacht (§ 7 Abs. 1 S. 2 VwZG)
Adressat der förmlichen Zustellung: Zwingende Zustellung an Bevollmächtigten bei Vorlage schriftlicher Vollmacht (§ 7 Abs. 1 S. 2 VwZG)
11. April 2025
7 Kommentare
4,8 ★ (18.059 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die BAföG-Behörde möchte der Studentin S den Widerspruchsbescheid förmlich zustellen. Obwohl eine Freundin von S wahrheitsgemäß gegenüber der Behörde unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht erklärt hat, Bevollmächtigte für S zu sein, stellt die Behörde an S zu.
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Einordnung des Falls
Adressat der förmlichen Zustellung: Zwingende Zustellung an Bevollmächtigten bei Vorlage schriftlicher Vollmacht (§ 7 Abs. 1 S. 2 VwZG)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. In bestimmten Fällen ist die Bekanntgabe durch förmliche Zustellung erforderlich.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Beteiligte dürfen sich auch bei der förmlichen Zustellung vertreten lassen.
Ja!
3. Die Behörde hätte nur an die bevollmächtigte Freundin zustellen dürfen.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Rocker Santana
17.1.2025, 10:00:07
Müsste die Lösung hier nicht so sein, dass eben nur an den Bevollmächtigten zugestellt werden darf? Hier hat ja der Bevollmächtigte die schriftliche Vollmacht vorgelegt, damit müsste nach meinem Verständnis § 7 I S. 2 VwZG greifen, sodass nur noch an den Bevollmächtigten zugestellt werden darf. Oder sehe ich das Falsch?