Strafrecht

BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Betrug (§ 263 StGB)

Eingehungsbetrug III - Anstellungsbetrug als Sonderfall des Eingehungsbetrugs

Eingehungsbetrug III - Anstellungsbetrug als Sonderfall des Eingehungsbetrugs

22. November 2024

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
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Klassisches Klausurproblem

Nachdem A Greys Anatomy geschaut hat, ist sie überzeugt, dass sie das Zeug zur Ärztin hätte. Sie fälscht daraufhin die dafür notwendige Approbation als Ärztin und bewirbt sich im Krankenhaus des K. A wird wegen ihrer vermeintlichen Approbation eingestellt.

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Einordnung des Falls

Eingehungsbetrug III - Anstellungsbetrug als Sonderfall des Eingehungsbetrugs

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. A hat K getäuscht.

Ja, in der Tat!

Eine Täuschung ist das Einwirken auf einen anderen mit dem Ziel, einen Irrtum zu erregen. A hat K eine gefälschte Approbation vorgelegt.
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2. Erst mit Auszahlung des ersten Gehaltes liegt eine Vermögensverfügung vor.

Nein!

Eine Vermögensverfügung ist jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen das sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt. Mit Vertragsschluss erhält A aus dem Arbeitsvertrag einen Lohnanspruch, der eine negative Position im Vermögen des K darstellt. Die Vermögensverfügung liegt bereits in der Einstellung der A.

3. Ein Vermögensschaden ist hier durch den Vertragsschluss entstanden (Eingehungsbetrug).

Genau, so ist das!

Ein Vermögensschaden ist ein negativer Saldo, welcher im Wege einer Gesamtbetrachtung aller Zu- und Abflüsse im Zusammenhang mit der Vermögensverfügung ermittelt wird. Grundsätzlich liegt ein Vermögensschaden vor, wenn die Vergütung nicht dem Wert der Arbeitsleistung entspricht. Ein Schaden kann aber trotz Gleichwertigkeit angenommen werden, wenn eine bestimmte Qualifikation nicht vorliegt, ein entsprechendes Dienstalter oder andere für den Lohn maßgeblichen Faktoren nicht vorliegen. A hat keine Approbation als Ärztin, sodass ihr eine fachliche Qualifikation fehlt. Die Approbation ist ein maßgeblicher Faktor für die Höhe der Vergütung.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

FW

FW

8.8.2024, 14:38:21

Hi, Inwiefern liegt hier bereits in der Eingehung des Arbeitsverhältnisses ein Vermögensschaden vor? Wo liegt der Unterschied zum Abonnement-Fall, wo ein

vertragliches Rücktrittsrecht

eingeräumt wurde und vor Leistungsabwicklung wirksam zurückgetreten wurde? Dadurch das die Approbation offensichtlich gefälscht ist, kann K den Vertrag ja eigentlich problemlos arglistig anfechten. Dementsprechend ist eine Loslösung problemlos möglich und ein Risiko trägt er hier nicht wirklich, da er ja noch kein Gehalt ausgezahlt hat. Somit würde ich hier noch keinen

Gefährdungsschaden

bejahen.

LI

Lilyphant

22.8.2024, 07:07:24

Ich habe mir das so erklärt, dass in Folge der fehlenden Approbation das Haftungsrisiko des K enorm steigt, da zum einen Behandlungsfehler wahrscheinlicher sind und zum anderen damit auch das Haftungsrisiko des K für A steigt.

AG

agi

17.10.2024, 22:54:41

@[FW](139488) Arbeitsverträge sind Dauerschuldverhältnisse die auch bei einer möglichen Anfechtung ex nunc Wirkung haben, sodass es zu keiner Rückabwicklung des bereits gezahlten Lohns kommt. Meist liegt nämlich trotz fehlender Qualifikation ein Austauschverhältnis vor ( Arbeitsleistung gegen Geld) sodass dann ein Vermögensschaden vorliegt wenn man für das gezahlte Geld ein minus im Austausch zurückbekommt


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