Öffentliches Recht
Grundrechte
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
Persönlichkeitssphären 3: Sozialsphäre
Persönlichkeitssphären 3: Sozialsphäre
9. Juli 2025
8 Kommentare
4,8 ★ (12.603 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

A küsst seine Geliebte G im Fußballstadion vor einer sog. "Kiss-Cam". Diese Video-Aufzeichnung wird später genutzt, um in einem polizeilichen Ermittlungsverfahren ein Verhältnis zwischen A und G nachzuweisen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Persönlichkeitssphären 3: Sozialsphäre
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Video-Aufzeichnung fällt in die Sozialsphäre des A.
Ja!
2. Die Sozialsphäre des A ist durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt.
Genau, so ist das!
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